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Personenschadenrecht

Personenschäden können auf vielfältige Art und Weise eintreten. Wer z.B. bei einem Verkehrsunfall oder anderweitig verletzt wird, kann einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Hierzu zählen etwa Verletzungen aus ärztlichen Falschbehandlungen oder sonstige Schädigungshandlungen dritter Personen. In unserer Kanzlei arbeiten spezialisierte Anwälte, die Ihre Rechte als Geschädigte/r prüfen und durchsetzen.

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Unfallopfer können sämtliche Kosten, die ihnen aufgrund des Unfalls entstehen vom Verursacher des Unfalls einfordern. Hierzu gehört z.B. der Ersatz des Haushaltsführungsschadens oder ein etwaiger Verdienstausfall. Dies kann so weit gehen, dass auch ein Mindestverdienst aufgrund eines durch den Unfall erforderlich gewordenen Berufswechsels bis zum Renteneintritt durch den Schädiger ausgeglichen werden muss.

Dauerhafte Schmerzen oder psychische Langzeitfolgen aus dem Unfall können einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen. Dieses ist neben dem Schadenersatz zu zahlen.

Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Ihnen Ansprüche zustehen. Wir begleiten die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung (Link zu Versicherungsrecht) und sorgen für eine reibungslose Abwicklung. Kurz: Wir kümmern uns darum, dass der Schaden reguliert wird, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können. Wir begleiten und vertreten Sie aber auch im umgekehrten Fall: Wenn Sie einen Schaden verursacht haben und sich gegen überzogene Ansprüche wehren müssen, stehen wir Ihnen zur Seite.

Sprechen Sie uns gerne an. Es betreut Sie Rechtsanwalt Dr. Christian Bock.

Das sind unsere Beratungsschwerpunkte:

  • Erwerbsschaden/
    Verdienstausfallschaden
  • Gesundheitsschaden
  • Heilungskosten
  • Haushaltsführungsschaden
  • Mehrbedarfsschaden
  • Schmerzensgeld
  • Schockschäden
  • Ansprüche im Todesfall
  • Unfallflucht
  • Verkehrsunfälle
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